Dubais Gesetz zur Gemeinschaftsunterkunft: Anträge werden bald eröffnet

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Dubais Gesetz zur Gemeinschaftsunterkunft: Anträge werden bald eröffnet

Die Beantragung von Genehmigungen für gemeinschaftliches Wohnen in Dubai steht noch aus. Sobald die entsprechenden Verfahren und Anforderungen bekannt gegeben werden, können berechtigte Immobilien diese Anträge stellen, wie Dubai Municipality (DM) in einer Erklärung an die Khaleej Times mitteilte.

Genehmigungsverfahren und Anforderungen

Laut der Gemeinde werden die Anträge über digitale Kanäle der DM eingereicht, gemäß den angekündigten Verfahren. Die Behörden arbeiten an detaillierten Richtlinien, um für alle Immobilienbesitzer und Betreiber Klarheit zu schaffen. In diesem Monat hat Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Vizepräsident und Premierminister der VAE sowie Herrscher von Dubai, ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwaltung und Belegung von gemeinschaftlichem Wohnen regelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, klare Vorschriften für Genehmigungen, Vermietungen und Sicherheitsstandards zu schaffen, die sowohl die Bewohner als auch die Eigentümer schützen und Überbelegung sowie informelles Wohnen verhindern sollen.

Diese Regelung erfolgt als Reaktion auf eine Reihe von Kontrollen gegen überfüllte und aufgeteilte Wohnungen in verschiedenen Bereichen des emiratischen Gebiets, darunter Al Rigga, Al Muraqqabat, Al Barsha, Al Satwa und Al Raffa. Während der Antragsprozess noch nicht eröffnet ist, hat die Gemeinde bereits umrissen, was die Genehmigungen abdecken werden.

Inhalte der Genehmigungen

Jede Genehmigung stellt sicher, dass die Immobilieneinheit die festgelegten technischen Anforderungen und Bedingungen erfüllt. Dazu gehören die maximal zulässige Anzahl von Bewohnern, die Mindestfläche pro Bewohner und die gemeinsamen Einrichtungen, die innerhalb der Einheit vorhanden sein müssen. Der Zeitrahmen für die Bearbeitung jeder Genehmigung sowie die anfallenden Gebühren werden noch finalisiert und zusammen mit den relevanten Verfahren bekannt gegeben.

Nach dem neuen Gesetz ist es verboten, eine Einheit für gemeinschaftliches Wohnen ohne Genehmigung bereitzustellen. Diese Genehmigungen werden von der DM in Zusammenarbeit mit dem Dubai Land Department und anderen relevanten Behörden ausgestellt und erneuert.

Wesentliche Änderungen im Vermietungsprozess

Eine der bedeutendsten Änderungen des neuen Gesetzes besteht darin, dass nur der Eigentümer oder eine lizensierte Einrichtung die Einheit vermieten kann. Es war gängige Praxis im Emirat, dass ein Mieter eine von einem Eigentümer gemietete Wohnung aufteilte und untervermietete. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Die Genehmigungen für gemeinschaftliches Wohnen sind ein Jahr gültig und können für denselben Zeitraum verlängert werden. Eigentümer haben zudem die Möglichkeit, eine Genehmigung für zwei Jahre zu beantragen. Anträge auf Verlängerung müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung eingereicht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Vermieten entweder direkt durch den Eigentümer, über eine Einrichtung, die die Einheit im Auftrag des Eigentümers verwaltet, oder über eine Einrichtung erfolgen kann, die die Einheit vom Eigentümer anmietet, um sie an Mieter weiterzuvermieten.

Schließlich können Verstöße gegen diese Vorschriften mit Geldbußen von 500 bis 500.000 Dh geahndet werden. Im Falle eines wiederholten Verstoßes innerhalb eines Jahres wird die Geldstrafe verdoppelt, bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Dh.

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